Gesetzesänderungen 2024 – was ändert sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das neue Jahr 2024 bringt einige Veränderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich, die uns alle betreffen werden.
Von der telefonischen Krankmeldung bis zur erweiterten Homeoffice-Pauschale – hier die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:
- Telefonische Krankmeldung: Arbeitnehmer können sich bei leichten Erkrankungen telefonisch krankmelden. Der „gelbe Schein“ gehört der Vergangenheit an.
- Telefonische Kinder-Krankmeldung: Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, seit dem 18.12. auch telefonisch erhalten, für maximal fünf Tage.
- Verpflegungskostenmehraufwand: Pauschalen für dienstliche Reisen steigen auf 16 Euro (An- und Abreisetag) und 32 Euro pro Tag. Auch für Selbständige relevant.
- Kinderkrankengeldtage: Berufstätige Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung können nun 15 Tage Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, alleinerziehende Eltern sogar 30 Tage.
- Homeoffice-Pauschale: Die Pauschale bleibt bestehen! Bis zu 210 Tage Homeoffice mit 6 Euro pro Tag und maximal 1.260 Euro als Werbungskosten.
- Arbeitszeiterfassung: Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen bzw. das entsprechende Gesetz noch nicht verabschiedet. Zu erwarten ist jedoch, dass eine elektronische und fälschungssichere Zeiterfassung umzusetzen ist- Ausnahmen für Kleinbetriebe und branchenspezifische Regelungen möglich.
Wie HR IT bei der Umsetzung helfen kann:
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Hinweis zur Richtigkeit: Bitte stets die aktuellen gesetzlichen Regelungen beachten!